Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Buch- und Druckprojekte im Rahmen des Projekts „Druckprojektpartner“ der Bernhardt IT & Geschäftsinnovation UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „BITGI“ oder „wir“).
Die Leistungen nach diesen AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB werden nicht Vertragspartei.
Diese AGB gelten nicht für sonstige Leistungen von BITGI außerhalb des Projekts „Druckprojektpartner“. Für andere Leistungen von BITGI (z.B. IT-Dienstleistungen) können gesonderte Geschäftsbedingungen gelten.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Bestandteil des Vertrages, als BITGI ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, insbesondere auch dann, wenn BITGI in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringt.
Vertragspartner:
Bernhardt IT & Geschäftsinnovation UG (haftungsbeschränkt)
Geschäftsführer: Gabor Bernhardt
Heinemannstr. 21, 64354 Reinheim, Deutschland
Handelsregister: Amtsgericht Darmstadt HRB 107549
USt-IdNr.: DE452969180
„Druckprojektpartner“ ist ein Projekt von BITGI. Sämtliche Verträge werden ausschließlich mit BITGI geschlossen.
Hinweis zur Leistungsart
BITGI ist keine Druckerei. BITGI erbringt insbesondere Beratungs- und Projektmanagementleistungen im Bereich der Organisation von Buch- und Druckprojekten. Die eigentliche Druckproduktion sowie ggf. weitergehende Grafik- und Satzleistungen werden durch von BITGI beauftragte Dritte erbracht.
Der Leistungsumfang von BITGI im Rahmen von „Druckprojektpartner“ kann insbesondere folgende Tätigkeiten umfassen:
BITGI ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen nach eigenem Ermessen geeignete Unterauftragnehmer (z.B. Druckereien, Grafikdienstleister, Logistikdienstleister) einzusetzen. BITGI haftet für Auswahl und Koordination dieser Dritten nach den Maßstäben der sorgfältigen Auswahl (Auswahlverschulden), nicht jedoch für deren eigenes Verschulden, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
Sämtliche Angebote von BITGI sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung (per E-Mail ausreichend) durch BITGI oder durch tatsächliche Ausführung des Auftrags zustande.
Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Projektdurchführung erforderlichen Informationen, Inhalte und Daten (insbesondere Texte, Bilder, Logos, Druck-PDFs) vollständig, inhaltlich richtig, frei von Rechten Dritter und in den abgestimmten Dateiformaten rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die auf verspäteter oder fehlerhafter Mitwirkung des Kunden beruhen, verlängern Lieferfristen entsprechend; eine Haftung von BITGI für hieraus entstehende Verzögerungen oder Mehrkosten ist ausgeschlossen.
Vor Druckfreigabe erhält der Kunde in der Regel einen digitalen Korrekturstand (z.B. PDF-Proof) und ist verpflichtet, diesen sorgfältig auf inhaltliche, orthografische, technische und gestalterische Fehler zu überprüfen. Die Druckfreigabe (z.B. per E-Mail) durch den Kunden gilt als verbindliche Abnahme des Layouts und der Inhalte. Nach erteilter Druckfreigabe sind Reklamationen wegen inhaltlicher Fehler, Schreibfehler, Layoutabweichungen, Daten- oder Gestaltungsfehlern nur möglich, wenn BITGI oder der von BITGI beauftragte Dritte den Fehler vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
Änderungen nach erteilter Druckfreigabe sind nur gegen gesonderte Vergütung und ggf. mit geänderter Lieferzeit möglich.
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
Soweit nicht anders vereinbart, ist bei Druckprojekten eine Vorauszahlung von 100 % des vereinbarten Projektpreises vor Produktionsbeginn fällig. BITGI ist nicht verpflichtet, Druck- oder sonstige Leistungen zu beauftragen, bevor der vollständige Betrag bzw. die vereinbarte Anzahlung eingegangen ist.
Rechnungen sind – sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde – innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug.
Im Verzugsfall ist BITGI berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht und die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Liefertermine und -fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie von BITGI ausdrücklich als verbindlich schriftlich bestätigt wurden. Andernfalls gelten Angaben zu Lieferzeiten als unverbindliche Richtwerte.
Die Lieferfrist beginnt nicht vor vollständiger Klärung aller zur Auftragsdurchführung erforderlichen Fragen, insbesondere nicht vor Eingang aller vom Kunden bereitzustellenden Inhalte und Daten sowie nicht vor Eingang einer vereinbarten Vorauszahlung.
Kommt BITGI mit der Lieferung in Verzug und setzt der Kunde eine angemessene Nachfrist, ist er nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche wegen Verzugs bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 6 dieser AGB.
Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige unvorhersehbare, außergewöhnliche und von BITGI nicht zu vertretende Umstände (z.B. Streiks, Betriebsstörungen bei Druckereien, Lieferengpässe, Energie- oder Transportmittelmangel, behördliche Maßnahmen) verlängern Lieferfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. BITGI wird den Kunden hierüber informieren.
Die Lieferung erfolgt – sofern nichts anderes vereinbart wurde – an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe an den Transportdienstleister auf den Kunden über (§ 447 BGB).
Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind und der Vertragszweck dadurch nicht gefährdet wird.
Für die Beschaffenheit der Druckerzeugnisse sind – soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist – branchenübliche Toleranzen hinsichtlich Farben, Papier, Zuschnitt, Falzung und Bindung zulässig. Geringfügige Abweichungen, die den bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht beeinträchtigen, stellen keinen Mangel dar.
Der Kunde hat die gelieferten Druckerzeugnisse unverzüglich nach Ablieferung zu prüfen und offensichtliche Mängel BITGI innerhalb von einer Woche nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Mängelanzeige, gelten die Lieferungen als genehmigt.
Gewährleistungsansprüche verjähren bei Verträgen mit Unternehmern in einem Jahr ab Ablieferung der Ware, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen etwas anderes vorsehen oder BITGI einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung von BITGI auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Eine weitergehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Haftung für Inhalte und Druckfreigabe:
Der Kunde ist für die inhaltliche Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Texte, Bilder, Logos und sonstigen Inhalte allein verantwortlich. BITGI ist nicht verpflichtet,
die Inhalte auf rechtliche Zulässigkeit (z.B. Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte) oder auf sachliche Richtigkeit zu überprüfen. Der Kunde stellt BITGI von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei,
die aus der Nutzung der vom Kunden bereitgestellten Inhalte resultieren.
Nach erteilter Druckfreigabe durch den Kunden übernimmt BITGI keine Haftung für inhaltliche Fehler, Rechtschreibfehler, Layoutfehler oder sonstige Fehler, die bei sorgfältiger Prüfung des Korrekturstandes hätten erkannt werden können.
Haftung für Drittleistungen (Druckereien, Grafikdienstleister):
Die eigentliche Druckproduktion und ggf. Grafik-/Satzleistungen werden durch selbständige Drittunternehmen erbracht. BITGI haftet für die sorgfältige Auswahl und Koordination dieser Dritten.
Für deren eigenes Verhalten haftet BITGI nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften über Auswahlverschulden, nicht jedoch wie für eigenes Verschulden, soweit dem keine zwingenden Rechtsnormen entgegenstehen.
Reklamationen wegen Produktionsfehlern leitet BITGI auf Wunsch des Kunden an die jeweils beauftragte Druckerei bzw. den Drittleister weiter und unterstützt den Kunden bei der Durchsetzung etwaiger Gewährleistungsrechte gegenüber diesen Dritten. BITGI haftet jedoch nicht für Verzögerungen oder das Ergebnis der Reklamationsbearbeitung durch diese Dritten.
Der Kunde versichert, dass er über alle erforderlichen Rechte an den von ihm zur Verfügung gestellten Inhalten (Texte, Bilder, Grafiken, Logos etc.) verfügt und dass durch deren Verwendung im Rahmen des Projekts keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde stellt BITGI von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung von Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder sonstigen Schutzrechten im Zusammenhang mit den vom Kunden bereitgestellten Inhalten entstehen.
Soweit BITGI oder von BITGI beauftragte Dritte im Rahmen des Projekts eigene Entwürfe, Layouts oder sonstige urheberrechtlich geschützte Leistungen erbringen, räumt BITGI dem Kunden mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den jeweils vereinbarten Zweck ein. Eine weitergehende Nutzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
BITGI ist berechtigt, anonymisierte Referenzen oder Abbildungen der im Rahmen von „Druckprojektpartner“ durchgeführten Projekte zu eigenen Präsentations- und Werbezwecken zu verwenden (z.B. auf der Website oder in Broschüren), sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widersprochen hat.
Da BITGI ausschließlich Verträge mit Unternehmern schließt, finden die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften über Widerrufsrechte keine Anwendung.
Bei den im Rahmen von „Druckprojektpartner“ erbrachten Leistungen handelt es sich regelmäßig um individuell nach Kundenspezifikation hergestellte Waren bzw. um eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnittene Leistungen. Ein Widerruf ist daher nach Herstellung bzw. Druckfreigabe ausgeschlossen.
Stornierungen durch den Kunden sind nur möglich, solange von BITGI noch keine verbindliche Beauftragung der Drittleister (z.B. Druckerei) erfolgt ist. Erfolgt eine Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt, ist BITGI berechtigt, die bis dahin angefallenen Aufwendungen und erbrachten Leistungen (einschließlich etwaiger Kosten der Drittunternehmen) dem Kunden in Rechnung zu stellen.
BITGI verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Einzelheiten zur Datenverarbeitung (insbesondere zu Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung sowie zu den Rechten betroffener Personen) ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung auf unserer Website.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Zwingende Verbraucherschutzvorschriften finden keine Anwendung, da BITGI ausschließlich Verträge mit Unternehmern schließt.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz von BITGI.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
BITGI ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Über Änderungen wird der Kunde in Textform informiert. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Hierauf wird BITGI in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.
Vertragssprache ist Deutsch.
Stand: 10.12.2025
Diese AGB ersetzen alle vorherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von BITGI im Zusammenhang mit dem Projekt „Druckprojektpartner“.